AGB Hotel Linden
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, die zwischen „Beim Huber in Linden“ mit Dritten (Gast) abgeschlossen werden sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.
2. Reservierungen
Mit der Vornahme einer Reservierung bietet der Gast den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Zimmers erhält der Gast von Beim Huber in Linden eine Reservierungsbestätigung. Durch diese Annahme der vom Gast vorgenommenen Reservierung kommt ein Gastaufnahmevertrag zwischen dem Hotel und dem Gast zustande. Angebote von Beim Huber in Linden in Bezug auf verfügbare Zimmer sind freibleibend und unverbindlich. Beim Huber in Linden kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages ablehnen. Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Zimmer. Beim Huber in Linden behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren.
3. Stornofristen
Eine Reservierung kann bis 18 Uhr des Anreisetages unter Angabe der Reservierungsnummer kostenfrei storniert werden. Nach 18 Uhr ist eine Stornierung ausgeschlossen und Beim Huber in Linden behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Das Gleiche gilt bei Nichterscheinen des Gastes (No Show). Bei mehrtägigen Reservierungen werden bei Nichtanreise alle Folgenächte ab inklusive der zweiten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.
4. Übernachtungspreise und sonstige Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils von Beim Huber in Linden ausgewiesenen Preise. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht durch den Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren- und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich Beim Huber in Linden vor, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss (Buchungsbestätigung) und Vertragsanpassung vier Monate überschreitet.
5. Zahlungsbedingungen
Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast spätestens bei Abreise im Hotel zu bezahlen. Liegt eine schriftliche Kostenübernahme vor, kann mit Zustimmung eine Rechnungsstellung mit Zahlungsziel von 14 Tagen, erfolgen. Gültige Zahlungsmittel sind EC Karte, Master Card, Visa Card und American Express oder Bar an der Rezeption.
6. Nutzungsmöglichkeiten reservierter Zimmer
Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages und bis 10.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine spätere Abreise (Late-Check-out) mit dem Hotel im Voraus vereinbart werden. Stimmt das Hotel einem Late-Check-out zu, ist das Hotel berechtigt, für die zusätzliche Nutzung des Zimmers 10,00 EUR pro angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Für Abreisen, die nach 15.00 Uhr erfolgen, wird der volle Tagespreis des Zimmers erhoben. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Late-Check-out besteht nicht.
7. Weiterverkauf
Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Zimmern und/oder Zimmerkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Zimmerpreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen das Hotel ist nicht zulässig. Beim Huber in Linden ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung des Hotelzimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.
8. Haftung von Beim Huber in Linden
Beim Huber in Linden haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet das Hotel für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Beim Huber in Linden beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird Beim Huber in Linden bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Für eingebrachte Sachen haftet Beim Huber in Linden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache Anzeige macht. Soweit der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als EUR 800 oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als EUR 3.500 in das Hotel einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit der Bruckmühle. Wird dem Gast ein Stellplatz am Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens von Beim Huber in Linden besteht nicht. Das Hotel haftet für alle Schäden im Rahmen der in dieser Ziffer 8 genannten Regelungen. Der Gast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. Beim Huber in Linden haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind. Alle Ansprüche gegen Beim Huber in Linden verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüchen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch Beim Huber in Linden.
9. Beendigung des Gastaufnahmevertrages
Beim Huber in Linden ist berechtigt, den Gastaufnahmevertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, (ii) Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein, (iii) Beim Huber in Linden begründeten Anlass zu Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Beim Huber in Linden zuzurechnen ist; (iv) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; oder (v) im Falle eines Weiterverkaufs/-vermietung und/oder Weitvermittlung (siehe Ziffer 7).
10. Mitgebrachte Speisen und Getränke
In den öffentlichen Bereichen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Das Frühstück kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des öffentlichen Bereiches eingenommen werden. Auf den Zimmern ohne eingebaute Küche ist die Zubereitung von Speisen untersagt.
11. Nichtrauchen im Hotel
Beim Huber in Linden in Deutschland ist ein Nichtraucherhotel. Es ist daher untersagt, in Veranstaltungsräumlichkeiten als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Hotel das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 50,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Hotel einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.
12. Haustiere
Das Mitbringen eines Haustieres ist Beim Huber in Linden nach vorheriger Anmeldung erlaubt. Für den zusätzlichen Reinigungsaufwand wird eine Pauschale von 10,00 EUR brutto für den gesamten Aufenthalt in Rechnung gestellt.
13. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Gastaufnahmevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Wolfratshausen. In allen anderen Fällen gilt Wolfratshausen als Gerichtsstand, sofern die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt sind und der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Beim Huber in Linden | Dietramszeller Str. 9 | D-83623 Dietramszell | info@huber-schmankerl.de